Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
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Information Übertritt 6.Jgst Februar 202
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Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche

Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.

Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • Mittlerer Schulabschluss ohne den erforderlichen Notendurchschnitt, aber Vorlage eines pädagogischen Gutachtens der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule zu den Gründen, die trotz grundsätzlich höherer Leistungsfähigkeit ein besseres als das erzielte Ergebnis verhindert haben

Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule  und der Wirtschaftsschule.

Der Aufnahme geht regelmäßig ein Beratungsgespräch voraus. 

Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die am 15. Dezember endet.

Bei einem Bewerberüberhang trifft die Fachoberschule unter den für die Vorklasse angemeldeten Schülerinnen und Schülern eine Auswahl.


Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule

Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums oder
  • Notendurchschnitt von mindestens 3,5 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss oder
  • erfolgreicher Besuch der Vorklasse

Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in Deutsch, Englisch oder Mahtematik keine Note nachweist, kann in den genannten Fächern eine Eignungsprüfung ablegen.

In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.

Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.


Übertritt auf Gymnasium nach einem mittleren Schulabschluss - Einführungsklassen

Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Eintritt in Jahrgangsstufe 10: nach einer Aufnahmeprüfung und Probezeit grundsätzlich möglich
  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 10 ohne Aufnahmeprüfung: Schülerinnen und Schüler die im Abschlusszeugnis einen Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Vorrückungsfächern erzielt haben, können ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums eintreten. Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache beträgt in der Regel ein Jahr. Die zweite Fremdsprache kann durch eine spät beginnende Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese Fremdsprache in den Jahrgangsstufe 10 bis 12 mit insgesamt 12 Wochenstunden belegt wird. (§ 7 Abs. 3 GSO (n.F.))
  • Direkteintritt in Jahrgangsstufe 11: Für sehr gute Schülerinnen und Schüler der Wahlpflichtfächergruppe III a der Realschule (mit fortgeführter zweiter Fremdsprache) besteht bei einem Notenschnitt von 1,5 in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache die Möglichkeit des direkten Übertritts in Jgst. 11 des achtjährigen Gymnasiums ohne Aufnahmeprüfung und Probezeit. Zusätzlich benötigen diese Schüler ein pädagogisches Gutachten der abgebenden Schule, in dem ein über den Mittleren Abschluss hinausgehender Leistungsstand bescheinigt wird, der für einen direkten Einstieg in die Qualifikationsphase notwendig ist und einen erfolgreichen Durchgang erwarten lässt (§ 7 Abs. 4 GSO (n.F.))

Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.

Aufbau und Ziel
Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums; im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase. Sie sind flexibel konzipiert und haben zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülerinnen und Schüler Kenntnisse noch vertiefen bzw. neu erwerben müssen (etwa 2. Fremdsprache), sowie in denjenigen Fächern, die verbindliche Abiturprüfungsfächer sind (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache).

Aufnahmevoraussetzung
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 7 GSO (n.F.) neben dem mittleren Schulabschluss ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt wird.
Für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist die Erhebung der Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler auf dem Wege einer Voranmeldung nötig. Die Modalitäten und Termine der Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.

 

Am Willibald-Gluck-Gymnasium in Neumarkt möglich.

Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html