Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:
Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:
Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:
Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:
Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die Vorklasse der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Das Angebot der Vorklasse richtet sich in erster Linie an Absolventinnen und Absolventen der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Mittelschule und der Wirtschaftsschule.
Der Aufnahme geht regelmäßig ein Beratungsgespräch voraus.
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit, die am 15. Dezember endet.
Bei einem Bewerberüberhang trifft die Fachoberschule unter den für die Vorklasse angemeldeten Schülerinnen und Schülern eine Auswahl.
Nach dem Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist ein Übertritt in die 11. Jahrgangsstufe der Fachoberschule unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in Deutsch, Englisch oder Mahtematik keine Note nachweist, kann in den genannten Fächern eine Eignungsprüfung ablegen.
In die Ausbildungsrichtung Gestaltung kann nur aufgenommen werden, wer in einer Aufnahmeprüfung seine bildnerisch-praktischen Fähigkeiten nachweist.
Für geeignete Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe des M-Zugs der Mittelschule sowie der Wirtschaftsschule wird im 2. Halbjahr (nachmittags oder samstags) zur Vorbereitung auf die Fachoberschule ein Vorkurs in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.
Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Als Alternative zum direkten Eintritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern zudem Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern der
Realschule, Wirtschaftsschule und des M-Zuges der Mittelschule nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses den Übergang an das Gymnasium erleichtern.
Aufbau und Ziel
Einführungsklassen entsprechen der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums; im Anschluss daran erfolgt unmittelbar der Eintritt in die Qualifikationsphase. Sie sind flexibel konzipiert und haben
zweierlei Zielsetzung: Zum einen sollen sie in die Breite der gymnasialen Fächer einführen, um den betreffenden Schülerinnen und Schülern die in der Oberstufe vorgesehenen Wahlmöglichkeiten offen
zu halten; zum anderen sollen sie eine gezielte Förderung in den Fächern ermöglichen, in denen diese Schülerinnen und Schüler Kenntnisse noch vertiefen bzw. neu erwerben müssen (etwa 2.
Fremdsprache), sowie in denjenigen Fächern, die verbindliche Abiturprüfungsfächer sind (Mathematik, Deutsch, Fremdsprache).
Aufnahmevoraussetzung
Die Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist gemäß § 7 GSO (n.F.) neben dem mittleren Schulabschluss ein pädagogisches Gutachten der in Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in
dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums bestätigt wird.
Für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist die Erhebung der Zahl der interessierten Schülerinnen und Schüler auf dem Wege einer Voranmeldung nötig. Die Modalitäten und Termine der
Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.
Am Willibald-Gluck-Gymnasium in Neumarkt möglich.
Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html